Energieausweis
Energieausweis für Ihre Immobilie
Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, benötigt in vielen Fällen einen gültigen Energieausweis.
Er informiert über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und gibt Interessenten eine wichtige Orientierung zum Energiebedarf bzw. Energieverbrauch.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Welcher Energieausweis wird benötigt?
Grundsätzlich wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Bedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis wird auf Grundlage der baulichen und technischen Eigenschaften eines Gebäudes berechnet. Dabei werden unter anderem Gebäudehülle, Heizung und weitere energetische Eigenschaften berücksichtigt.
Verbrauchsausweis
Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch des Gebäudes aus vergangenen Abrechnungszeiträumen zugrunde gelegt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Welcher Energieausweis für Ihre Immobilie erforderlich bzw. zulässig ist, hängt unter anderem von der Art, dem Alter und den Eigenschaften des Gebäudes ab.
Energieausweis beim Verkauf
Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, sollten Sie frühzeitig prüfen, ob ein gültiger Energieausweis vorhanden ist.
Bei der Vermarktung müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis bereits in der Immobilienanzeige berücksichtigt werden. Dazu gehören – soweit gesetzlich erforderlich – beispielsweise:
- Art des Energieausweises
- Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch
- wesentlicher Energieträger der Heizung
- Baujahr des Gebäudes
- Energieeffizienzklasse bei Wohngebäuden
Der Energieausweis muss einem potenziellen Käufer grundsätzlich spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Findet keine Besichtigung statt, gelten die gesetzlichen Vorgaben zur unverzüglichen Vorlage.
Nach dem Verkauf ist der Energieausweis dem Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu übergeben.
Wir unterstützen Sie
Sie haben bereits einen Energieausweis?
Dann prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, welche Angaben daraus für die Vermarktung Ihrer Immobilie benötigt werden.
Sie haben noch keinen gültigen Energieausweis?
Auch dann können wir Ihnen weiterhelfen und auf Wunsch die Beauftragung eines geeigneten und hierzu berechtigten Ausstellers koordinieren.
Wichtig: raumwerk³ stellt einen Energieausweis nur dann selbst aus, wenn hierfür die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Berechtigungen vorliegen. Andernfalls koordinieren wir die Beauftragung eines entsprechend berechtigten Fachmanns.
Sie sind sich nicht sicher, was Sie benötigen?
Kein Problem.
Schicken Sie uns einfach die wichtigsten Informationen zu Ihrer Immobilie. Wir besprechen mit Ihnen, welcher nächste Schritt sinnvoll ist.